Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg (ab 02.11.2025)

Aufgrund der zunehmenden Fälle von Geflügelpest (HPAI) im Winter 2025/26 ordnet der Landkreis Lüneburg eine Aufstallungspflicht für Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an. Alle betroffenen Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel – müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Zudem werden Geflügelausstellungen und -märkte verboten. Die Maßnahme gilt ab dem 2. November 2025 und wird im öffentlichen Interesse sofort vollzogen.

Die Verfügung stützt sich auf EU- und Bundesrecht sowie eine Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das ein hohes Risiko für eine Einschleppung des Virus sieht. Ziel ist der Schutz der Tierbestände, die Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und die Reduzierung eines möglichen Ansteckungsrisikos für Menschen.

Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren sind ausgenommen, sollen aber freiwillig ebenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

1 Kommentar
  1. Football
    Football sagte:

    Oh Mensch, das klingt ja echt nach viel Arbeit für die Geflügelhalter. Ich kann mir vorstellen, dass das für viele kleine Betriebe echt schwierig wird, die Tierchen drinnen zu halten. Aber Sicherheit geht einfach vor, nicht wahr?

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